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Trotz Wohnungsnot: Verbände üben Kritik am geplanten Bau-Turbo

Der Bau-Turbo der Bundesregierung könnte zulasten ökologischer, sozialer und planungsrechtlicher Standards gehen. Das befürchtet ein Bündnis aus Architekt*innen, Umweltschützern und Wohlfahrtsverbänden. Das Bauministerium widerspricht.

von Carl-Friedrich Höck · 27. August 2025
Baustelle in Berlin, aufgenommen bei einem Pressetermin vor Vorstellung des Bau-Turbo-Gesetzentwurfs.

Baustelle in Berlin, aufgenommen bei einem Pressetermin vor Vorstellung des Bau-Turbo-Gesetzentwurfs. 

Der Bundestag soll das geplant Bau-Turbo-Gesetz stoppen oder umfassend nachbessern. Darauf drängt ein Bündnis, bestehend aus dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, der Deutschen Umwelthilfe (DUH), der Bundesarchitektenkammer (BAK) und dem Verein „Architects for Future“ (A4F).

Warnung vor „Brechstange” im Baurecht

Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz am Mittwoch sagte Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Wir brauchen bezahlbares Wohnen für breite Bevölkerungsschichten”, nicht Bauen mit der Brechstange. DUH-Geschäftsführerin Barbara Metz kritisierte: „Es gibt keinerlei Vorgaben zu klimafreundlichem Bauen“. Sie befürchtet, dass mit dem Bau-Turbo Einfamilienhäuser und Luxuswohnungen entstehen, aber die tatsächlichen Bedarfe am Wohnungsmarkt nicht gedeckt werden.

Andrea Gebhardt, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, betonte: „Gute Planung bedeutet: Innenentwicklung vor Zersiedelung, bezahlbarer Wohnraum statt Renditeprojekte und Qualität statt Schnellschüsse um jeden Preis.“

Bau-Turbo lockert Genehmigungsvorgaben

Die Kritik des Bündnisses zielt insbesondere auf den geplanten Paragrafen 246e im Baugesetzbuch. Er ist ein zentrales Element des sogenannten Bau-Turbos, mit welchem die schwarz-rote Koalition den Wohnungsbau in Deutschland beschleunigen will. Die Reform würde es Kommunen ermöglichen, vom Bauplanungsrecht abzuweichen und auf die Aufstellung eines Bebauungsplans zu verzichten, wenn sie ein Projekt genehmigen. Diese Sonderregelung soll befristet bis 2030 gelten.

Das Bündnis will den Paragrafen aus dem Gesetzentwurf streichen. „Der Entwurf umgeht planungsrechtliche Standards, überfordert Kommunen und schafft rechtliche Risiken“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von DUH, A4F, BAK und Paritätischem Gesamtverband. Es fehlten verbindliche Vorgaben für bezahlbaren Wohnraum. Der Bau-Turbo fördere die Versiegelung von Flächen. Die Kommunen würden finanziell stärker belastet, weil sie die Ausgaben für die Erschließung der Bauflächen, Infrastrukturunterhalt und Hochwasserschutz tragen müssten. „Da zudem eine verbindliche Mitplanung von Bildungs- Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen fehlt, verschärfen sich soziale Defizite und die Kosten sowie der organisatorische Aufwand werden einseitig auf die kommunale Ebene verlagert“, schreibt das Bündnis in der Stellungnahme.

Umwelthilfe und Co. wollen Turbo nachbessern

Es legt darin mehrere Vorschläge vor, wie das Gesetz nachgebessert werden könnte. So soll die Sonderregelung beschränkt werden auf angespannte Wohnungsmärkte und den Innenbereich von Kommunen – das könne Zersiedelung am Stadtrand verhindern. Um den Geschosswohnungsbau zu fördern, soll der Bau-Turbo nur für Neubauten mit mindestens sechs Wohneinheiten angewendet werden. 

Das Bündnis schlägt zudem eine verbindliche Quote vor: Mehr als 50 Prozent des neuen Wohnraums sollen dauerhaft bezahlbare Mietwohnungen sein. Bei Bauvorhaben ab 20 Wohnungen sollen Fachbehörden verbindlich beteiligt werden, ab 50 Wohnungen die Öffentlichkeit. Eine weitere Forderung: Eine im Turbo-Verfahren erteilte Baugenehmigung soll wieder erlöschen, wenn der Eigentümer die Wohnungen nicht innerhalb einer Frist von maximal drei Jahren baut oder wenn er das Grundstück weiterverkauft.

Bauministerium: Entscheidung liegt bei Kommunen

Das Bundesbauministerium hat die Forderungen zur Kenntnis genommen, wie eine Sprecherin der DEMO bestätigt. „Die angesprochenen Punkte sind dem Haus als Kritik bekannt“, teilt sie mit. Der Entwurf für den Bau-Turbo befinde sich im parlamentarischen Verfahren, sodass sich Änderungen ergeben könnten. „Allerdings sei darauf hingewiesen, dass das Gesetz eine gewisse Flexibilität braucht, um seine beschleunigende Wirkung zu entfalten und dass den Kommunen viele Möglichkeiten gegeben werden, entsprechende Regelungen (zum Beispiel Quote für sozialen Wohnungsbau) eigenständig aufzunehmen.“

Auf dem DEMO-Kommunalkongress im Juli hatte Bauministerin Verena Hubertz (SPD) betont, dass die Kommunen die neuen Freiheiten zwar nutzen könnten, aber nicht müssten. Der Turbo solle nicht nur für Wohnungsbau, sondern auch für den Bau von Kitas, Schulen und kulturellen Einrichtungen genutzt werden können.  

Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Am 10. September wird es eine öffentliche Anhörung im Bauausschuss geben. Dort werden vom Bundestag geladene Verbände und Expert*innen ihre Anmerkungen und Kritik einbringen. Voraussichtlich im Herbst kann der Bau-Turbo vom Parlament beschlossen werden.

Autor*in
Porträtfoto Mann mit Brille und dunkelblonden Haaren
Carl-Friedrich Höck

ist Leitender Redakteur der DEMO. Er hat „Public History” studiert.

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