Unterbringung von Wohnungslosen: Bauministerium veröffentlicht Leitfaden
Mehr als 400.000 wohnungslose Menschen werden im Rahmen der Wohnungsnotfallhilfe untergebracht. Ein neuer Leitfaden aus dem Bundesbauministerium soll die Kommunen bei dieser Aufgabe unterstützen. Er gibt Empfehlungen zur Ausstattung und Betreuung.
IMAGO / Jochen Tack
Eine Bank als Schlafplatz reicht nicht. Kommunen sind verpflichtet, wohnungslosen Menschen eine Notunterkunft anzubieten.
Das Leben auf der Straße kann mitunter lebensgefährlich sein. Deshalb sind Kommunen verpflichtet, Menschen, die unfreiwillig obdachlos geworden sind, kurzfristig eine Unterkunft anzubieten. Und deren Zahl steigt. Anfang 2024 wurden 440.000 Personen im Rahmen der Wohnungsnotfallhilfe versorgt. Im Januar 2025 waren rund 475.000 Menschen in der ordnungsrechtlichen Notunterbringung erfasst, wie die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) mitteilt.
Die Bundesregierung will zwar die Wohnungslosigkeit in Deutschland generell überwinden und hat dazu im April 2024 einen Nationalen Aktionsplan vorgestellt. Doch selbst das für Wohnen zuständige Bundesbauministerium räumt ein, dass die Wohnungsnotfallhilfe auf absehbare Zeit weiter benötigt wird. „Bei allen aktuellen und künftigen Fortschritten wird es immer soziale Notlagen geben, die eine zügige Prävention vor drohender Obdach- und Wohnungslosigkeit oder Hilfe bei Verlust der Wohnung erfordern“, schreibt das Ministerium in einer aktuellen Pressemitteilung.
Leitfaden soll Kommunen bei Unterbringung unterstützen
Der Anlass: Gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung hat das Ministerium einen Leitfaden veröffentlicht. Darin werden Standards für die Unterbringung wohnungsloser Menschen definiert – wenn auch nur als Empfehlung an die Kommunen.
Der Verlust der eigenen Wohnung könne jeden treffen, auch Frauen, Kinder und Jugendliche oder alte Menschen. Das erklärt Sören Bartol, Parlamentarischer Staatssekretär im Bauministerium. „Es ist daher sehr wichtig, dass diese Episode kurz bleibt und die Unterkunft ein menschenwürdiges Umfeld bietet“, teilt er mit. Mit dem nun vorgelegten Bundesleitfaden wolle der Bund die Kommunen bei dieser Aufgabe unterstützen. Er fasse die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen zusammen, zeige Best-Practice-Beispiele auf und spreche Empfehlungen zur Ausstattung und Betreuung der Menschen aus.
Laut Bundesbauministerium wurde der Leitfaden in einem umfangreichen Prozess entwickelt, an dem die Länder und Kommunen ebenso beteiligt wurden wie die Wissenschaft, Fachverbände und Menschen mit eigener Unterbringungserfahrung.
Wohnungslosenhilfe-Verband fordert Verbindlichkeit
Die BAG W begrüßt in einer Mitteilung, „dass mit dem Leitfaden bundesweit eine fachliche Orientierung zur Unterbringung wohnungsloser Menschen vorliegt“. Allerdings hält der Verband reine Empfehlungen nicht für ausreichend. Geschäftsführerin Sabine Bösing erklärte: „Die ordnungsrechtliche Unterbringung ist eine Notversorgung. Sie muss bundesweit menschenwürdig, rechtssicher und mit Zugang zu weiterer Unterstützung ausgestaltet werden. Dafür sind klare politische Entscheidungen und verbindliche Standards erforderlich.“
Diese Mindeststandards sollten nach Auffassung der BAG W unter anderem Folgendes umfassen: eine menschenwürdige und beheizte Unterbringung, die Privatsphäre, sanitäre Anlagen und Schutz vor Witterung bietet; einen niedrigschwelligen und diskriminierungsfreien Zugang zur Notversorgung; Beratung und weiterführende Hilfen; eine verbindliche Kooperation zwischen Kommunen und freien Trägern der Wohnungslosenhilfe sowie verlässliche Kälte- und Hitzeschutzangebote.
Leitfaden zum Download:
bmwsb.bund.de
Dirk Bleicker
ist Leitender Redakteur der DEMO. Er hat „Public History” studiert.