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Wie Kommunen barrierefreie Wahllokale einrichten können

2. February 2026 00:00:00

Im März 2026 stehen in Bayern und Hessen wichtige Kommunalwahlen an – doch vielerorts sind nicht alle Wahllokale barrierefrei. Offenbach am Main zeigt, wie es besser geht: Dort sind erstmals alle Wahllokale barrierefrei zugänglich.

Frau im Rollator bei der Wahl

Die Kommunen sind angehalten, Wahllokale barrierefrei zugänglich zu machen, damit zum Beispiel auch mobilitätseingeschränkte Bürger*innen ihre Stimme abgeben können. 

In Bayern und Hessen können die Bürger*innen bald wieder über die Geschicke ihrer Kommunen bestimmen: Am 8. beziehungsweise 15. März sind sie dazu aufgerufen, ihre Stadt- und Gemeinderäte und Kreistage zu wählen. Dabei sind Menschen mit Behinderungen darauf angewiesen, dass die Wahllokale barrierefrei zugänglich sind. Auch Ältere oder Familien mit Kindern profitieren von barrierefreien Wahllokalen. 

Barrierefreie Wahllokale: Beispiel Offenburg am Main

Eine zentrale Bundesstatistik dazu gibt es nicht. Verschiedene Schätzungen gehen davon aus, dass 80 Prozent nicht barrierefrei sind. Das erschwert Menschen mit Behinderungen, ihr Recht auf Teilnahme an den Wahlen auszuüben. Im Artikel 29 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen heißt es, es ist sicherzustellen, dass „die Wahlverfahren, Wahleinrichtungen und Wahlmaterialien geeignet, zugänglich sowie leicht zu verstehen und zu handhaben sind.“ 

In Paragraph 46 der Bundeswahlordnung (BWO) steht: „Die Wahlräume sollen nach den örtlichen Verhältnissen so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere Menschen mit Behinderungen und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Die Gemeindebehörden teilen frühzeitig und in geeigneter Weise mit, welche Wahlräume barrierefrei sind.“

Ein gutes Beispiel für die Umsetzung ist die hessische Stadt Offenbach am Main unter der Führung von Oberbürgermeister Felix Schwenke (SPD) mit rund 133.000 Einwohner*innen. Sie hat vor wenigen Tagen einen Erfolg vermeldet: Erstmals seien alle Offenbacher Wahllokale barrierefrei, hieß es in einer Mitteilung. Das Wahlteam des örtlichen Bürgerbüros hatte in den vergangenen Monaten intensiv gearbeitet: „Unser Ziel war es, eine umfassende Barrierefreiheit zu erreichen“, erklärte Jennifer Daudrich, stellvertretende Wahlleiterin und Sachgebietsleiterin des Wahlteams. 

Viele Kriterien für Barrierefreiheit

In den vergangenen Wochen hat das Wahlteam des Bürgerbüros alle bisherigen Wahllokale überprüft und auch nach alternativen Standorten gesucht. Bei einigen Örtlichkeiten werden am Wahltag Zugänge mit Rampen eingerichtet, andere Wahllokale werden verlegt. 

Mit einer Rampe ist es allerdings nicht getan: Es gibt viele weitere Kriterien, die berücksichtigt werden sollten: etwa die Breite von Türen, die Höhe von Türschwellen  oder ausreichend Platz für Rollatoren oder Rollstühle im Wahlraum und ausreichende Rangiermöglichkeiten in der Wahlkabine – bis hin zu einer angemessenen Beleuchtung in der Wahlkabine. Die Wahlurne sollte so aufgestellt werden, dass der Einwurf-Schlitz sich in einer angemessenen Höhe befindet. 

Diese und viele andere Details finden verantwortliche Planer*innen in der Kommune in einer Handreichung des Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Sie wurde als „leicht handhabbares Werkzeug” konzipiert, mit vielen Checklisten. Ein weiterer wichtiger Punkt, auf den die Autor*innen aufmerksam machen: Nicht nur der Wahlraum sollte barrierefrei sein, er sollte auch barrierefrei erreicht werden können. Dazu zählt etwa auch eine Verkehrsanbindung mit dem ÖPNV oder Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit Parkausweis. 

Schulung der Wahlhelfenden

In Offenbach am Main werden auch die Wahlhelfenden entsprechend geschult, um mobilitätseingeschränkte Wähler*innen bei Bedarf unterstützen zu können, „ohne dabei die Geheimhaltung der Wahl zu beeinträchtigen“, heißt es. 

Dominik Schuster, der kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, sagte zufrieden: „Die Stadt Offenbach sendet damit ein klares Signal der Wertschätzung und Anerkennung an alle Bürgerinnen und Bürger. Es ist eine enorme Erleichterung und ein großer Erfolg, dass dieses wichtige Anliegen nun flächendeckend umgesetzt werden konnte. Diese Entwicklung zeigt, wie ernst Offenbach die Bedürfnisse aller Menschen nimmt.“

Allgemein erfahren Wahlberechtigte in ihrer Wahlbenachrichtigung per Post, ob ihr Wahllokal barrierefrei zugänglich ist. Wenn nicht, können Betroffene einen Wahlschein für einen barrierefrei zugänglichen Wahlraum beantragen, informiert der VdK Sozialverband. 

Autor*in
Karin Billanitsch

ist Redakteurin beim vorwärts-Verlag und schreibt für die DEMO – Das sozialdemokratische Magazin für Kommunalpolitik.

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