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Dortmund: Brandmauer steht auch ohne Ratsbeschluss

1. December 2025 00:00:00

Die Dortmunder SPD-Fraktion klagt nicht gegen den Beschluss der Bezirksregierung in Arnsberg – beharrt aber auf ihrem politischen Standpunkt: Keine Zusammenarbeit mit der AfD. Die SPD hat das gemeinsam mit den Grünen und Volt, Die Linke, Tierschutzpartei und Die Partei in einer freiwilligen Resolution bekräftigt. 

Neues Rathaus in Dortmund

Das neue Rathaus in Dortmund. Die Kommunalaufsicht hat den den sogenannten „Brandmauer-Beschluss“ des Rates für rechtswirdrig erklärt.

Mit der Erklärung „Wir sind die Brandmauer“ wollte der Dortmunder Rat am 13. Februar 2025 festlegen, keine Beschlüsse zu fassen, die nur mit Stimmen der AfD zustande kommen. Gegen diesen Beschluss schritt jedoch die Bezirksregierung Arnsberg ein und hob ihn am 7. November 2025 als Kommunalaufsicht auf.

Zuvor hatte die Bezirksregierung Oberbürgermeister Thomas Westphal (SPD) aufgefordert, die Rechtmäßigkeit des Beschlusses zu prüfen und erforderliche Maßnahmen einzuleiten. Nachdem Westphal dies ablehnte, wurde er angewiesen, den Beschluss zu beanstanden. Nach Ablauf der gesetzten Frist beanstandete die Behörde den Ratsbeschluss am 15. September 2025 förmlich und verlangte eine erneute Befassung. Der Rat bestätigte den Beschluss jedoch am 9. Oktober.

Beschluss „rechtswidrig”

Laut Pressestelle der Bezirksregierung ist der Beschluss „nach aktueller Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf“ rechtswidrig, so dass ein Tätigwerden der Aufsicht erforderlich wurde.“ Durch den „Brandmauer-Beschluss“ werde das Recht einzelner Ratsmitglieder beziehungsweise Fraktionen auf Intraorgantreue verletzt, hieß es. 

Er verletze das Recht einzelner Ratsmitglieder und Fraktionen. Der Grundsatz der Organtreue verpflichte den Rat als oberstes Verwaltungsorgan der Kommunezur Fairness und Gleichbehandlung und verbiete die Ausgrenzung einzelner Organteile. Zudem ergebe sich aus dem Parteienprivileg des Grundgesetzes, dass Parteien – solange sie nicht verboten sind – als verfassungsmäßig zu behandeln seien. Weiterhin begründet die Bezirksregierung, dass sich aus dem Parteienprivileg nach Art. 21 Abs. 2, Abs. 4 Grundgesetz „eine Schutzwirkung auch für die politischen Parteien“ ergibt. Diese seien solange als verfassungsmäßig zu behandeln, wie das Bundesverfassungsgericht ihre Verfassungswidrigkeit nicht festgestellt hat.

Deutlich wird aber auch, dass sich diese Argumente explizit auf den Ratsbeschluss beziehen, denn die Mitteilung stellt klar: „Die Position der beschließenden Fraktionen, nicht mit AfD-Ratsmitgliedern bzw. der AfD-Fraktion oder anderen rechtsextremen Ratsmitgliedern und Fraktionen zusammenzuarbeiten, hätte nicht im Wege eines Ratsbeschlusses gefestigt werden dürfen.“ Eine Positionierung durch eine entsprechende gemeinsame Fraktionserklärung hingegen wäre rechtmäßig gewesen. 

Brandmauer steht – freiwillige Resolution

OB Alexander Kalouti (CDU) rät jedoch in einem Schreiben vom 12. November von einer Klage ab und empfiehlt, die Verfügung bestandskräftig werden zu lassen. Dem haben alle Fraktionen in der Sitzung vom 27.11.2025 zugestimmt.

Die SPD-Fraktion hatte sich bereits im Vorfeld – gemeinsam mit dem Unterbezirksvorstand, der von dem Bundestagsabgeordneten Jens Peick geführt wird – eine fast einhellige Meinung gebildet. „Wir werden keine Klage erheben, so Fraktionsvorsitzende Carla-Neumann-Lieven in Gespräch mit der DEMO. „Unsere Resolution sollte ein politisches Statement sein. Und da bleiben wir natürlich auch dabei“. Es werde dann künftig keinen formellen Beschluss, aber eine Selbstverpflichtung geben, bekräftigte Neumann-Lieven. „Wir haben das in unserer politischen DNA. Wir arbeiten nicht mit der AfD zusammen.“ 

Darüber hinaus hat die SPD-Fraktion das gemeinsam mit den Grünen und Volt, Die Linke, Tierschutzpartei und Die Partei in einer freiwilligen Resolution „Wir sind die Brandmauer“ bekräftigt. Darin heißt es: „Wir haben betont, dass der Abstand zwischen Demokrat*innen und Nicht-Demokrat*innen sichtbar bleiben muss. Abstimmungen, die nur durch Stimmen einer Partei wie der AfD – die weder die Demokratie schützt noch die Grundrechte stärken möchte – möglich werden, widersprechen unserem demokratischen Selbstverständnis.“ 

 

Autor*in
Karin Billanitsch

ist Redakteurin beim vorwärts-Verlag und schreibt für die DEMO – Das sozialdemokratische Magazin für Kommunalpolitik.

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